Beratungskostenzuschuss Mecklenburg-Vorpommern:
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungen bei kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern (KMU-Beratungsrichtlinie)
Mit dieser Richtlinie wird am 01.01.2015 die bisherige Richtlinie des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern (Lfi) außer Kraft gesetzt. Anträge nach der neuen Richtlinie sind formgebunden und vor Beginn der Maßnahme einzureichen bei:
GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Postfach 11 11 17
19011 Schwerin
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